Als Meisterwerkstatt überprüfen überprüfen wir selbstverständlich Ihr Fahrzeug nach §57a Abs.4 KFG 1967, egal um welchen Typ oder welches Baujahr es sich handelt, bis 2,8 t höchstzulässigem Gesamtgewicht.
Bei der §57a „Pickerl-Begutachtung“ werden von uns über 120 Funktionen Ihres Fahrzeugs überprüft und kontrolliert. Die Überprüfung stellt die gesetzeskonforme Verkehrs- und Betriebssicherheiten Ihres Fahrzeugs sicher.
Sollten Mängel oder notwendige Reparaturen von uns festgestellt werden, informieren wir Sie gerne individuell über das weitere Vorgehen.
Wir sind mit den modernsten Prüfgeräten ausgestattet, denn es liegt uns viel an Ihrer Sicherheit und Mobilität!